FIKFZ-Ingenieurbüro
FITIN
0176 54552922
Kfz-Sachverständiger in Berlin

Unverschuldet im Unfall?
Dann zahlen Sie nichts.

Wir erstellen Ihr Gutachten, wir rechnen mit der gegnerischen Versicherung ab, und wir holen mit unserem Partneranwalt Ihr Geld. Sie beantworten ein paar Fragen. Das war Ihr Teil.

Zertifiziert nach PersCert TÜV Noch am selben Tag bei Ihnen 24 Stunden erreichbar Unabhängig von jeder Versicherung
TÜVzertifizierter Sachverständiger
24/7erreichbar, auch am Wochenende
Berlinund Brandenburg
UnfallgutachtenWertgutachtenFahrzeugbewertung WertminderungNutzungsausfallBeweissicherung Freie GutachterwahlPartneranwalt UnfallgutachtenWertgutachtenFahrzeugbewertung WertminderungNutzungsausfallBeweissicherung Freie GutachterwahlPartneranwalt
Die wichtigste Frage zuerst

Wer zahlt das Gutachten?

Die meisten rufen nicht an, weil sie Angst vor der Rechnung haben. Deshalb steht die Antwort hier ganz oben und nicht im Kleingedruckten. Wählen Sie Ihren Fall.

0 Eurofür Sie, bei unverschuldetem Unfall

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten des Gutachtens. Sie haben freie Gutachterwahl und dürfen sich Ihren Sachverständigen selbst aussuchen, auch wenn die gegnerische Versicherung Ihnen jemanden vorschlägt.

Gutachten, Fotodokumentation und Kalkulation
Wertminderung und Nutzungsausfall werden mit beziffert
Abwicklung gemeinsam mit unserem Partneranwalt

Bei einem Bagatellschaden unterhalb der Bagatellgrenze ersetzt die Versicherung in der Regel nur einen Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen am Telefon, ob Ihr Fall darunter fällt, bevor etwas beauftragt wird.

Anteiligentsprechend der Haftungsquote

Steht die Schuldfrage nicht fest oder tragen beide Seiten einen Teil, werden die Kosten nach der Haftungsquote geteilt. Genau dann lohnt sich ein eigenes Gutachten am meisten, denn ohne belastbare Beweise entscheidet die Versicherung des anderen, was Ihr Schaden wert war.

Beweissicherung vor jeder Reparatur
Der Anwalt klärt die Quote, wir liefern die Zahlen
Sie erfahren vorab, womit Sie rechnen müssen

Wir nennen Ihnen den Preis, bevor wir anfangen. Keine Überraschung nach dem Termin.

Fester Preisvorher besprochen

Bei einem selbst verursachten Schaden, einem Kaskofall oder wenn Sie den Wert Ihres Fahrzeugs wissen wollen, arbeiten wir zu einem Preis, den wir vorher gemeinsam festlegen. Sie beauftragen erst, wenn Sie die Zahl kennen.

Wertgutachten für Kauf, Verkauf oder Versicherung
Fahrzeugbewertung mit nachvollziehbarer Herleitung
Kaskoschaden: wir prüfen, was Ihre Police hergibt

Ein kurzer Anruf reicht, um zu klären, was in Ihrem Fall sinnvoll ist. Das kostet nichts.

Leistungen

Drei Gutachten, ein Anspruch.

Jedes Gutachten erstellt Herr Fitin persönlich. Kein wechselnder Bearbeiter, keine Vorlage von der Stange.

Unfallgutachten

Die vollständige Aufnahme nach dem Unfall. Alles, was die Versicherung braucht, und alles, was Ihnen zusteht.

  • Fotodokumentation des gesamten Schadens
  • Reparaturkosten kalkuliert nach Herstellervorgaben
  • Wertminderung und Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert

Wertgutachten

Der belegbare Wert Ihres Fahrzeugs zu einem Stichtag. Nachvollziehbar hergeleitet, nicht geschätzt.

  • Für Kauf, Verkauf und Erbschaft
  • Für die Versicherungssumme
  • Für Auseinandersetzungen vor Gericht
  • Zustandsbewertung mit Fotos

Fahrzeugbewertung

Die schnelle Einschätzung, wenn kein volles Gutachten nötig ist. Klar, kurz und belastbar.

  • Vor dem Gebrauchtwagenkauf
  • Vor der Leasingrückgabe
  • Zustands- und Ausstattungsprüfung
  • Marktgerechte Einordnung
So läuft es ab

Ihre Aufgabe ist die kürzere Liste.

Nach einem Unfall haben Sie anderes im Kopf als Formulare. Deshalb ist hier ehrlich aufgeteilt, was Sie tun und was wir tun.

01 ANRUF 02 VOR ORT 03 GUTACHTEN 04 GELD
Das machen Sie4 Minuten
  1. Anrufen. Sie sagen kurz, was passiert ist und wo das Fahrzeug steht.
  2. Ein paar Fragen beantworten. Kennzeichen, Unfallzeit, Gegner, Versicherung.
  3. Uns zum Fahrzeug lassen. Wir kommen zu Ihnen, Sie müssen nirgends hinfahren.
  4. Warten. Den Rest erledigen wir und der Anwalt.
Das machen wiralles andere
  1. Noch am selben Tag vor Ort. Schadenaufnahme dort, wo das Fahrzeug steht.
  2. Gutachten erstellen. Fotos, Kalkulation, Wertminderung, Nutzungsausfall.
  3. Anwalt einschalten. Unser Partneranwalt übernimmt die Korrespondenz.
  4. Geld holen. Wir gehen der gegnerischen Versicherung hinterher, nicht Sie.
Wer Ihr Gutachten schreibt

Artjom Fitin.

Zertifizierter Kfz-Sachverständiger aus Berlin. Ihr Gutachten ist nur so viel wert wie die Person, die es unterschreibt, deshalb steht hier, was hinter der Unterschrift steckt.

Artjom Fitin, Kfz-Sachverständiger in Berlin
Artjom FitinInhaber, KFZ-Ingenieurbüro FITIN

Nach einem Unfall stehen sich zwei Seiten gegenüber. Die eine hat Sachverständige, Anwälte und Erfahrung mit genau dieser Situation. Die andere sind Sie. Diese Lücke zu schließen ist unsere ganze Aufgabe. Wir arbeiten nicht für eine Versicherung, sondern ausschließlich für Sie.

Zertifikat PersCert TÜV für Artjom Fitin

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)

Zertifiziert durch die Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV, TÜV Rheinland. Die Qualifikation wurde nach Prüfungsordnung nachgewiesen und ist jederzeit über die Zertifikatsnummer überprüfbar.

Zertifikatsnummer
3538712
Ausgestellt
29.06.2022, Nürnberg
Gültigkeit
unbefristet
Einsatzgebiet

Noch am selben Tag bei Ihnen.

Berlin und das Umland. Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht: nach Hause, in die Werkstatt, an die Unfallstelle oder auf den Abschlepphof.

MarzahnSpandau KöpenickPotsdam Reinickendorf Königs Wusterhausen BERLIN
  • Ganz Berlin, alle Bezirke
  • Brandenburger Umland, Potsdam bis Königs Wusterhausen
  • An der Unfallstelle, wenn es schnell gehen muss
  • In der Werkstatt oder auf dem Abschlepphof
  • Rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende
Schadenaufnahme vor Ort durch das KFZ-Ingenieurbüro FITIN
Schadenaufnahme vor OrtDort, wo das Fahrzeug steht
Häufige Fragen

Das fragen fast alle.

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie freie Gutachterwahl. Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung vorschlägt, wird von dieser Versicherung bezahlt. Wir arbeiten ausschließlich für Sie.

Nichts. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten des Gutachtens. Bei einem sehr kleinen Schaden kann eine Bagatellgrenze greifen, dann reicht ein Kostenvoranschlag. Wir prüfen das vorher am Telefon und sagen es Ihnen offen.

In der Regel noch am selben Tag. Rufen Sie an, dann vereinbaren wir sofort, wo und wann wir uns Ihr Fahrzeug ansehen. Sie müssen nirgendwo hinfahren.

Besser nicht. Ist der Schaden einmal repariert, lässt sich der Zustand nicht mehr beweisen, und die Versicherung kann kürzen. Lassen Sie uns vorher aufnehmen, danach können Sie frei entscheiden, wo Sie reparieren.

Ein repariertes Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert als ein unfallfreies. Diese Differenz ist die Wertminderung und steht Ihnen zu. Nutzungsausfall ist der Ausgleich dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können. Beides beziffern wir im Gutachten, sonst zahlt es niemand.

Ihren Fahrzeugschein, das Kennzeichen des Unfallgegners, Datum und Ort des Unfalls und wenn vorhanden die Nummer des Unfallberichts. Alles Weitere klären wir vor Ort.

Kontakt

Rufen Sie an. Der Rest ist unsere Sache.

Ein Anruf reicht. Wir sagen Ihnen in zwei Minuten, was in Ihrem Fall zu tun ist, und ob es Sie etwas kostet.

Telefon0176 54552922

Rund um die Uhr, auch am Wochenende

E-Mailsvfitin@gmail.com

Antwort in der Regel am selben Tag

Büro

Johannes-Werner-Straße 21
12487 Berlin, Treptow-Köpenick

Einsatzgebiet

Berlin und Brandenburg
Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug